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Hilfen zur Erziehung
Ambulante Hilfen
Kinder brauchen besondere
Zuwendung und jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Doch
auch Eltern bedürfen der Unterstützung, um die Herausforderungen des Erziehungsalltags
zu bewältigen.
So haben Eltern Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des
jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe
für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII
/ KJHG)
gehört zu den Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII).
Durch
die intensive Beratung und Begleitung der Familie werden Lösungen von
Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung probiert und geübt.
Voraussetzung
für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag
der Eltern an das zuständige Jugendamt.
Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe sollen Eltern bzw.
Alleinerziehende mit ganz praktischen Hilfen bei der Kindererziehung und in der
Versorgung des Haushalts unterstützt werden.
Hilfeleistungen
Sozialpädagogische
Familienhelfer besuchen Familien regelmäßig in ihrer Wohnung.
Bei
ihren Besuchen erleben Familienhelfer die vorliegenden Probleme unmittelbar und
suchen vor Ort gemeinsam mit den Familien nach naheliegenden und passenden
Lösungen.
Den
Familien soll die Verantwortung für die Bewältigung ihrer vielfältigen und
gehäuften Probleme nicht abgenommen werden, sondern sie sollen durch die Sozialpädagogischen
Familienhilfe zu eigenen Lösungen angeregt werden, um die vereinbarten Ziele zu
erreichen.
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