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Hilfen zur Erziehung

Ambulante Hilfen

Kinder brauchen besondere Zuwendung und jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung. Doch auch Eltern bedürfen der Unterstützung, um die Herausforderungen des Erziehungsalltags zu bewältigen.
So haben Eltern Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

 

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII / KJHG) gehört zu den Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII).
Durch die intensive Beratung und Begleitung der
Familie werden Lösungen von Alltagsproblemen und Konfliktbewältigung probiert und geübt.
Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag der Eltern an das zuständige Jugendamt.
Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe sollen Eltern bzw. Alleinerziehende mit ganz praktischen Hilfen bei der Kindererziehung und in der Versorgung des Haushalts unterstützt werden.

 

Hilfeleistungen

Sozialpädagogische Familienhelfer besuchen Familien regelmäßig in ihrer Wohnung.
Bei ihren Besuchen erleben Familienhelfer die vorliegenden Probleme unmittelbar und suchen vor Ort gemeinsam mit den Familien nach naheliegenden und passenden Lösungen.

Den Familien soll die Verantwortung für die Bewältigung ihrer vielfältigen und gehäuften Probleme nicht abgenommen werden, sondern sie sollen durch die Sozialpädagogischen Familienhilfe zu eigenen Lösungen angeregt werden, um die vereinbarten Ziele zu erreichen.

 

Sprechzeit Cottbus
Frau Lang

 

Di. 13.00 – 17.00 Uhr
Mi. 09.00 – 12.00 Uhr

 

Straße der Jugend 23
Telefon: 0355/23 10 5

 

 

 

   

Öffnungszeit Forst
Herr Adam

 

Mo. 12.00 – 16.00 Uhr
Di./Mi. 12.00 – 17.00 Uhr
Do. 12.00 – 16.00 Uhr

Fr. 10.00 – 16.00 Uhr

 

Kegeldamm 2
Telefon: 03562/66 98 08

 

 

 

   

Sprechzeit Spremberg
Frau Naparty

 

Di. 12.00 – 17.00 Uhr
Fr. 10.00 – 16.00 Uhr

 

Dresdener Straße 44
Telefon: 03563/92 607

 

 

 

   

Sprechzeit Guben
Frau Naparty

 

Mo. 10.00 – 16.00 Uhr
Do. 12.00 – 16.00 Uhr

 

Alte Poststraße 67,
Telefon 03561/54 87 57

 

 

 

   

Sprechzeit Döbern
Frau Lang

 

jeden 1. Montag im Monat
       von 13.30 – 16.30 Uhr

 

Spremberger Straße 9
Telefon: 035600/22 52 1

         

 

 

Kontakt

Caritas-Regionalstelle Cottbus
Straße der Jugend 23
03046 Cottbus

Telefon: 0355/23 10 5
Fax: 0355/38 00 37 46 
eMail:
Hilfen.zur.Erziehung@caritas-cottbus.de
www.caritas-cottbus.de

Ihre Ansprechpartnerin:
Bettina Schwarz
Leiterin der Caritas-Regionalstelle

 

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